Kürzlich wollte ich unbedingt noch einen Blog-Beitrag veröffentlichen, aber irgendwie war der Kopf leer. Ich habe ChatGPT eine erste Version schreiben lassen, nur um überhaupt loszulegen. Beim Überarbeiten kam mir dann die Frage: Seit dem 2. August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. Mit dieser Maßnahme sollen weltweit Deepfakes sichtbar gemacht werden. Die Regel ist Teil des EU AI Acts, dem Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz in Europa.
Musst du jetzt also immer dazuschreiben, dass KI mitgeholfen hat? Hier zeige ich, was du beachten solltest.
Kurzfassung für Eilige
KI-Tools unterstützen uns Selbstständige und Unternehmer*innen beim Schreiben von Texten für die Website, beim Gestalten von Bildern, teilweise sogar im Kundenkontakt über einen Chatbot. Es gibt keine pauschale Pflicht, KI-Inhalte zu kennzeichnen.
Entscheidend ist, ob die Inhalte von “öffentlichem Interesse” sind, und wie du die KI einsetzt. Wenn viel von deiner eigenen Arbeit im fertigen Ergebnis steckt, ist eine Kennzeichnung oft nicht notwendig.
- Wo überall KI-Inhalte auf deiner Website entstehen
- Muss ich jetzt alle KI-Inhalte auf meiner Website kennzeichnen?
- Beispiele aus meinem Business-Alltag als Selbstständige
- Warum Transparenz oft genauso wichtig ist wie perfekte Regeln
- Was hinter der KI-Kennzeichnungspflicht steckt: der EU AI Act
- KI-Kennzeichnung bedeutet nicht ganz-oder-gar-nicht
- Häufige Fragen
KI ist längst Teil des Alltags von vielen Selbstständigen, bestimmt auch von deinem. Aber seit kurzem taucht immer wieder diese Frage auf: Welche KI-Inhalte muss ich kennzeichnen, und wie?
Die kurze (und zugleich unbefriedigende) Antwort lautet: Es kommt darauf an. Anhand von Beispielen aus meinem eigenen Alltag zeige ich dir, wann du KI-Inhalte kennzeichnen musst und wann nicht.
Wo überall KI-Inhalte auf deiner Website entstehen
Der Einsatz von KI schleicht sich an vielen Stellen ein. Oft ist es uns gar nicht wirklich bewusst. Du lässt dir einen Blogartikel oder eine Produktbeschreibung von ChatGPT vorformulieren und das Bild für den Header oder das Produktbild erstellst du mit der Canva-KI. Und immer mehr Websites arbeiten inzwischen mit Chatbots, die Fragen von Besucher:innen automatisch beantworten.
Wenn du deine Website durchgehst, findest du mittlerweile wahrscheinlich jede Menge KI-generierte Inhalte.
Muss ich jetzt alle KI-Inhalte auf meiner Website kennzeichnen?
Nein, du musst nur Content von “öffentlichem Interesse” kennzeichnen. Dazu zählen Inhalte wie Nachrichten, Politik & Weltgeschehen, Gesundheit oder Finanzen. Ein Marketing-Blog von Selbstständigen oder Unternehmen fällt da meistens gar nicht drunter.
Damit du dich nicht durch den ganzen Gesetzestext arbeiten musst, findest du die wichtigsten Regeln der KI-Kennzeichnungspflicht, die dich als Selbstständige betreffen:
Wer ist von der KI-Kennzeichnung überhaupt betroffen?
Nur Unternehmen, Selbstständige, Behörden, Vereine, Shop-Betreiber, Forschungsinstitute, Influencer und andere, die KI-Inhalte für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen die erstellten Inhalte kennzeichnen. Alles, was du privat erstellst und teilst, brauchst du nicht kennzeichnen.
Wann ist es notwendig, KI-Inhalte auf meiner Website zu kennzeichnen?
Verwendest du die KI nur zur Unterstützung beim Formulieren oder Korrigieren, brauchen die Inhalte meist gar nicht gekennzeichnet werden. Aber immer dann, wenn der Eindruck entstehen kann, dass du den Inhalt ganz alleine erstellt hast, musst du ihn kennzeichnen. Ein versteckter Hinweis im Impressum reicht auf jeden Fall nicht aus.
Das sind typische Anwendungsfälle:
- KI-Texte ohne weitere Änderungen: Du lässt einen Blog-Beitrag oder den Text für deine Angebotsseite komplett von der KI erstellen und nimmst keine weiteren Änderungen vor.
- Fotorealistische KI-Bilder von Personen: Kann das Bild für eine echte Aufnahme gehalten werden, braucht es eine Kennzeichnung. Auch andere Fotos, die für eine echte Aufnahme gehalten werden können müssen gekennzeichnet werden.
- Verwendung von Chatbots: Ein Chatbot beantwortet Fragen auf deiner Website. Besucherinnen müssen vorher erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen, beispielsweise durch den Hinweis “Deine Fragen werden von unserem KI-Assistenten beantwortet.”
Die Europäische Kommision stellt dafür EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten zur Verfügung, die du für die Kennzeichnung herunterladen kannst.
Bei diesen KI-Inhalten brauchst du in der Regel keine Kennzeichnung
Vielleicht sind ChatGPT, Claude, Canva und andere Tools schon regelmäßige Begleiter im Business-Alltag. Trotzdem brauchst du nicht alle Inhalte kennzeichnen.
Diese KI-Inhalte sind NICHT kennzeichnungspflichtig:
- Du lässt dir von der KI eine Gliederung für einen Blog-Beitrag erstellen und schreibst den Text selbst. Das ist in der Regel unproblematisch, weil deine eigene Leistung im Vordergrund steht
- Du nutzt die KI als Schreibassistenten und überarbeitest den Text danach gründlich. Auch hier bleibst du die Autorin des fertigen Textes.
- Du verwendest KI-generierte Fotos und Texte nur für interne Zwecke, ohne sie zu veröffentlichen.
- Du bearbeitest Fotos mit der KI rein technisch, z.B. durch Freistellen oder Farbkorrekturen. Also so, wie früher mit Photoshop und ähnlichen Tools.
- Du erstellst offensichtlich künstlerische Bilder, abstrakte Inhalte wie Comics, Fantasy-Motive usw. oder Bilder ohne Bezug zur Realität, wie fliegende Menschen.
Beispiele aus meinem Business-Alltag als Selbstständige
ChatGPT, Claude, Canva & Co. sind auch meine täglichen Begleiter. Ich nutze sie viel für interne Aufgaben, beispielsweise in Kundenprojekten, in den alltäglichen Fragen rund um mein Business und als Sparringspartner bei der Weiterentwicklung meiner Strategie. All diese Inhalte brauche ich nicht kennzeichnen, weil sie nie veröffentlicht werden.
Und so arbeite ich mit KI, damit ich auch meine veröffentlichten Inhalte nicht kennzeichnen muss:
Textentwürfe mit KI schreiben lassen
Für meine Blogartikel mache ich gerne eine erste Recherche und Struktur mit ChatGPT, Google oder Perplexity. Das ist die Basis für die erste Version meines Textes. Den lasse ich dann oft von Claude aus der Perspektive meiner Leser:innen beurteilen und hole mir weitere Inspirationen. Als letztes ergänze ich meine eigenen Erfahrungen, Beispiele und feile an den Formulierungen. So trägt der Text meine eigene Handschrift, auch wenn ich mir durch die KI helfen lasse. Deshalb kennzeichne ich meine Inhalte nicht als KI-generiert.
KI-Bilder für den Blog
Für meinen Blog-Header nutze ich gerne KI-generierte oder -modifizierte Bilder aus Canva. Das sind meistens stimmungsvolle Motive von Gegenständen, manchmal auch Bilder von echten Menschen. Aber dann nehme ich nur marginale Änderungen vor. Solange ich das vorhandene Bild aber nicht, in einen ganz neuen Kontext setze, gibt es eigentlich keinen Handlungsbedarf.



Newsletter mit KI-Unterstützung
Beim Newsletter hilft mir die KI oft bei der Inspiration und beim ersten Formulieren. Die finale Formulierung und den Aufbau passe ich an meine Sprache an. Wichtig: Die Verantwortung für den Inhalt bleibt bei mir. Genau deshalb sehe ich auch hier keine Kennzeichnungspflicht.
Warum Transparenz oft genauso wichtig ist wie perfekte Regeln
Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben erwarten viele Menschen heute einen offenen Umgang mit KI. Gerade als Selbstständige verkaufst du Vertrauen, und deine Website ist oft der erste Kontakt zu deinen potenziellen Kunden. Wer KI sinnvoll einsetzt und trotzdem die eigene Persönlichkeit zeigt, wirkt viel glaubwürdiger.
Ich nutze KI mittlerweile fast täglich, in Blogartikeln, Website-Texten und Bildern. Trotzdem prüfe ich jeden Text, bevor er online geht und ergänze mein Wissen und meine eigenen Erfahrungen. KI nimmt mir viel Arbeit ab. Aber meine Persönlichkeit bringe ich selbst ein.
Was hinter der KI-Kennzeichnungspflicht steckt: der EU AI Act
Der rechtliche Hintergrund für viele Diskussionen rund um KI-Inhalte auf der Website ist der EU AI Act. Er soll dafür sorgen, dass Menschen erkennen, wann sie mit KI-generierten Inhalten oder KI-Systemen wie Chatbots in Berührung kommen. Artikel 50 der KI-Verordnung enthält dazu konkrete Transparenzpflichten, etwa für Chatbots oder für KI-generierte Bilder, Audio- und Videoinhalte, die täuschend echt wirken (Deepfakes).
Welche Pflichten im Einzelfall für dich gelten, hängt immer vom konkreten Einsatz ab. Dieser Artikel ersetzt auf keinen Fall eine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit lass deinen Anwendungsfall rechtlich prüfen.
KI-Kennzeichnung bedeutet nicht ganz-oder-gar-nicht
SEO muss nicht kompliziert sein. Aber ohne Plan funktioniert es eben auch nicht.
Der Einsatz von künstlicher Intellligenz gehört längst zum Alltag vieler Selbstständiger und Unternehmer*innen beim Schreiben, beim Gestalten von Bildern, teilweise sogar im Kundenkontakt über einen Chatbot. Es gibt keine pauschale Pflicht, jeden KI-Inhalt zu kennzeichnen. Die entscheidenden Aspekte sind: Handelt es sich bei deinen Inhalte um Themen von “öffentlichem Interesse”, und wieviel von deiner eigenen Arbeit steckt am Ende im fertigen Ergebnis.
Für die meisten Inhalte von Coaches, Beraterinnen, Kreativen und lokalen Unternehmerinnen fällt die Antwort entspannt aus, weil du nicht unter die Kennzeichnungspflicht fällst. Aber auch dann solltest du transparent sein und offen mit dem Einsatz von KI umgehen. Das stärkt das Vertrauen in dich und macht dich glaubwürdig. Und deine Webseite bleibt das, was sie sein soll: das digitale Zuhause für dein Unternehmen, mit deiner eigenen Handschrift.
Häufige Fragen
Nein. Eine Kennzeichnungspflicht für Texte gilt nur, wenn du Inhalte mit Themen von “öffentlichem Interesse” behandelst. Dazu zählen klassische Nachrichten, aber auch Informationen in den Bereichen, Gesundheit, Finanzen oder Politik. Ein Marketing-Blog oder ein Angebotstext auf deiner Webseite fällt in den meisten Fällen nicht darunter.
Unter bestimmten Voraussetzungen ja, vor allem bei sehr realistisch wirkenden oder täuschenden Darstellungen vor allem von Personen. Stimmungsvolle Motive von Gegenständen oder leicht bearbeitete Fotos betrifft das in der Regel nicht.
Es reicht ein kurzer, gut sichtbarer Hinweis wie “Hier spricht unser KI-Assistent” oder die Auswahl “mit einem Chatbot sprechen oder mit einem menschlichen Berater sprechen”. Ein versteckter Hinweis im Impressum reicht nicht.
Auch hier kommt es auf den konkreten Einsatz und Inhalt an. Wenn du dir nur Unterstützung beim Formulieren holst und den Text dann selbst erstellst, bleibst du die Autorin und musst ihn in der Regel nicht kennzeichnen.
Nein. Er dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Wenn du dir unsicher bist, lass deinen Anwendungsfall von einem Anwalt prüfen.
Ist dir dieses Wirrwarr aus “das geht” und “das geht nicht” zu unübersichtlich?
Wenn du mit der KI arbeitest, aber das Gefühl hast, das da noch mehr Arbeitserleichterung drin ist: In der KI-Sprechstunde zeige ich dir, wie du sie gezielt für deine Texte im Online-Marketing einsetzt, ohne dass sie deine eigene Stimme überdeckt.

